Warbede Frauennotrufe

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* hat viele Gesichter

Sexualisierte Gewalt bezeichnet jede Form von sexueller Handlung oder Kommunikation, der eine Person nicht selbstbestimmt zugestimmt hat.
Dazu gehören z.B. sexualisierte Gewalt in der Kindheit, Vergewaltigung oder sexualisierte Belästigung in der Arbeitswelt.

Sexualisierte Gewalt ist Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern.
Sexualität wird gezielt als Mittel zur Unterdrückung, Demütigung und Unterwerfung einer Person eingesetzt.

Sexualisierte Gewalt in der Kindheit meint jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Unter 14-Jährige sind grundsätzlich nicht zustimmungsfähig.

In den meisten Fällen gehen die sexuellen Übergriffe von einer nahestehenden Person aus. Der Täter nutzt das bestehende Vertrauens- und Autoritätsverhältnis gezielt aus. Geheimhaltung, Bedrohung und Isolation werden strategisch eingesetzt, um Gewalt auszuüben. Frauen*, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erlebten, haben oft noch im Erwachsenenalter mit den Folgen zu kämpfen. Insbesondere dann, wenn die Gewalt im Kindesalter verschwiegen oder nicht gesehen wurde.

Wenn Sie sexualisierter Gewalt in der Kindheit erlebt haben und sich Unterstützung wünschen, können Sie sich vertraulich an uns wenden.

Mehr zu diesem Thema:
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Zartbitter e.V. – Was tun, wenn ich sexuellen Missbrauch vermute? (PDF)
BKSF gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
UBSKM sexueller Kindesmissbrauch
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
BAG FORSA

Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Sie haben das Recht auf eine umfassende und vertrauliche medizinische Versorgung – auch ohne vorherige Anzeigeerstattung. Die medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung in Worms bietet eine umfassende Versorgung und auf Wunsch eine vertrauliche Spurensicherung. Die behandelnden Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen ohne Ihre Zustimmung keine weiterführenden oder rechtlichen Schritte einleiten.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gelten als Offizialdelikte. Das heißt, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln müssen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Wenn Sie eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung angezeigt haben, kann eine Strafanzeige nicht mehr zurückgezogen werden. Die Entscheidung zu einer Strafanzeige ist deshalb genau abzuwägen und sollte immer von der Betroffenen selbst getroffen werden. Die Frauennotrufe unterstützen Sie, wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Strafanzeige stellen möchten oder nicht.

Nach einer Vergewaltigung gibt es unterschiedliche Wege. Sie haben das Recht auf Unterstützung und können sich im Frauennotruf vertraulich beraten lassen.

Mehr zu diesem Thema:
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung Worms
Informationen zu medizinischer Soforthilfe nach Vergewaltigung (PDF)
Informationen und Hilfsangebote Rheinland-Pfalz (PDF)
Übersicht Frauennotrufe Rheinland-Pfalz

Sexuelle Belästigung kann im öffentlichen Raum, in der Schule, in der medialen Welt oder im eigenen Zuhause stattfinden. Sexuelle Belästigung ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Frau* oder dem betroffenen Mädchen* als entwürdigend, abwertend und sexuell belästigend empfunden wird. Sexuelle Belästigung ist in der Regel eine gezielte und bewusst ausgeübte Handlung.

Formen von sexueller Belästigung sind zum Beispiel:

  • taxierende und als unangenehm empfundene Blicke
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • sexualisierte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • unerwünschte Einladungen mit sexuellen Anspielungen
  • das Zeigen von pornografischen Darstellungen ohne Einverständnis

 

Wenn Sie sexualisierte Belästigung oder Gewalt erleben, können Sie sich vertrauliche Unterstützung in den Fachstellen holen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie, das Erlebte einzuordnen und zeigen Handlungsmöglichkeiten.

Zu einem guten Arbeitsklima gehört der respektvolle Umgang der Mitarbeitenden untereinander. Dennoch ist sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz weit verbreitet. Blicke und Gesten, anzügliche Bemerkungen, sexistische Witze bis hin zu körperlichen Übergriffen – sexualisierte Belästigung zeigt sich in vielen Formen entwürdigendem und bedrängendem Verhalten.

Dabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzlich verboten. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Beschäftigte und Auszubildende vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören klare Handlungsanweisungen zum Umgang mit sexueller Belästigung, die Schulung aller Mitarbeitenden und klare Konsequenzen für belästigendes Verhalten.

Für Betroffene:
Wenn Sie sexualisierte Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz erleben, können Sie sich vertrauliche Unterstützung in den Fachstellen holen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte, unterstützen Sie, das Erlebte einzuordnen und zeigen Handlungsmöglichkeiten.

Für Arbeitgeber*innen und Personalverantwortliche:
In Inhouse-Seminaren und Vorträgen schulen wir Unternehmen und Einrichtungen zur Prävention von sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz. Wir vermitteln rechtliche Hintergründe und konkrete Handlungsmöglichkeiten, was Sie im Falle einer sexuellen Belästigung tun können.
Wir unterstützen Sie in Maßnahmen, wie Sie eine respektvolle und grenzachtende Unternehmenskultur schaffen, die frei von sexualisierter Belästigung und anderen Diskriminierungsformen ist.


Mehr zu diesem Thema:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
bff: Was tun bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz? (PDF)
Sexuelle Belästigung: Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte (PDF)
Leichte Sprache Grenzen setzen – Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? (PDF)

Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff unter den alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt fallen, die mit Hilfe von digitalen Medien wie Smartphone oder PC ausgeübt werden und/oder im virtuellen Raum stattfinden.
Meist ist sie mit analoger Gewalt verbunden, zum Beispiel , wenn die Betroffene sowohl sexualisierte Nachrichten vom Täter erhält als auch im persönlichen Kontakt von ihm sexuell bedrängt wird. Die Möglichkeit der anonymen Vorgehensweise und die Bandbreite der digitalen Kommunikation erleichtern Digitale Gewalt. Sie findet aber ebenso im sozialen Nahraum statt und ist häufig Teil von (Ex-) Partnerschaftsgewalt und Trennung.

Digitale sexualisierte Gewalt kann zum Beispiel sein:

  • Ungewolltes Empfangen von Nachrichten mit sexualisiertem Inhalt
  • Androhung von sexualisierter Gewalt über soziale Medien
  • Aufnahme von sexuellen Handlungen ohne Zustimmung
  • Weitergabe oder Veröffentlichung von digitalen, sexualisierten oder intimen Aufnahmen

Wenn Sie von digitaler sexualisierter Gewalt betroffen sind oder sich informieren möchten, können Sie sich an uns wenden.
Wir beraten Sie vertraulich.

Mehr zu diesem Thema:
Aktiv gegen Digitale Gewalt
HateAid
Informationen zum Thema Digitale Gewalt (PDF)
Infos für Mädchen* über Digitale Gewalt (PDF)

K.O.-Tropfen werden häufig benutzt, um Frauen* oder Mädchen* wehrlos zu machen und sexualisierte Gewalt auszuüben. Sie werden Getränken beigemischt und bleiben aufgrund ihrer farb- und geschmackslosen Form anfangs unbemerkt.

Die Wirkung von K.O. -Tropfen setzt circa 15 Minuten nach der Einnahme ein. Sie dauert je nach Substanz und Dosis einige Stunden an. Die Verabreichung von K.O.-Tropfen wirkt betäubend und vermindert die Fähigkeit, sich wehren zu können. Starke Übelkeit und Erbrechen, Panik- und Angstanfälle, Erinnerungslücken und Konzentrationsstörungen können die Folge sein. Aufgrund der fehlenden oder eingeschränkten Erinnerung an den Vorfall können betroffene Frauen* und Mädchen* ihre Beschwerden allerdings oft nicht zuordnen.

K.O.-Tropfen können nach der Verabreichung maximal 12 Stunden im Urin und 6 Stunden im Blut nachgewiesen werden. Täter*innen können Fremde aber auch Bekannte oder vertraute Personen sein.

Viele Frauen* und Mädchen* leiden unter starken Zweifeln, vor allem wenn es keine körperlichen Verletzungen als Folge einer Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffs gibt. Auch wenn Betroffene keine Erinnerungen an das Geschehen haben, können sich Symptome traumatischer Erfahrungen zeigen.

Mehr zu diesem Thema:
K.O.-Tropfen: Informationen zu Substanzen und Wirkung (PDF)

Wen betrifft sexualisierte Gewalt?

Frauen*, Mädchen* und TIN* sind am häufigsten betroffen. Sie erfahren sexualisierte Gewalt aufgrund ihres Geschlechts, weswegen von „geschlechtsspezifischer Gewalt“ gesprochen wird. Einem besonders hohen Risiko sind Frauen* und Mädchen* mit Behinderung ausgesetzt.

Oft sind die Täter*innen Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld – also aus dem Familien-, Freundes- oder Kolleg*innenkreis. Auch in Paarbeziehungen gibt es sexualisierte Gewalt. Sie kann überall auftreten, unabhängig von Alter, Bildungsstand, Aussehen oder Herkunft.

SEXUALISIERTE GEWALT HAT FOLGEN

Alle Formen sexualisierter Gewalt sind ein schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung und Intimsphäre. Betroffene reagieren unterschiedlich auf das Erlebte. Jede Frau* und jedes Mädchen* verarbeitet die erlebte Gewalt auf ihre eigene Weise.

Schuld- und Schamgefühle, Ängste und der Wunsch so zu leben, als wäre nichts geschehen können die Folge sein. Das macht es betroffenen Mädchen* und Frauen* schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Oft verharmlosen Personen im Umfeld die Gewalt, äußern Zweifel am Erlebten oder suchen eine Mitschuld bei der Betroffenen. Die Verantwortung für die Gewalt liegt aber immer beim Täter, unabhängig vom Verhalten einer Frau* oder eines Mädchens*.

Jede Frau* und jedes Mädchen* kann das Erlebte nur auf ihre Weise verarbeiten.
Wir unterstützen Sie auf diesem Weg und helfen Ihnen Ihre Zukunft stark und selbstbestimmt zu gestalten.

SIE HABEN EIN RECHT AUF UNTERSTÜTZUNG.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Gesprächstermine können Sie per E-Mail oder telefonisch mit uns vereinbaren. Sie entscheiden worüber Sie sprechen möchten und welche Schritte Sie unternehmen möchten.
Wir unterstützen Sie dabei einen eigenen Umgang mit dem Erlebten zu finden und Ihre Zukunft selbstbestimmt und stark zu gestalten. Unsere Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Telefonnummer Worms: +4962416094 Telefonnummer Alzey: +4967314841241
Ergänzende Illustration Kontaktaufnahme

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Sie entscheiden worüber Sie sprechen möchten und welche Schritte Sie unternehmen möchten. Wir unterstützen Sie dabei einen eigenen Umgang mit dem Erlebten zu finden und Ihre Zukunft selbstbestimmt und stark zu gestalten. Unsere Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

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